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Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, mögliche oder tatsächliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex – seien es die eigenen oder die von Kollegen – unverzüglich der zuständigen Fachabteilung oder dem Compliance Officer zu melden. Hierzu steht dem Mitarbeiter zum Beispiel die Compliance-Hotline über das Evonik-Intranet zur Verfügung.

Evonik geht allen Hinweisen auf Verstöße nach und behandelt die Hinweise im größtmöglichen Umfang vertraulich. Evonik toleriert keine Benachteiligung von Mitarbeitern, die mögliche oder tatsächliche Verstöße melden oder Ermittlungen in diesem Zusammenhang unterstützen – es sei denn, die Hinweise wurden missbräuchlich gegeben.

„Wir melden 
 Verstöße gegen den 
 Verhaltenskodex.“