Evonik respektiert die international anerkannten Menschenrechte.
Als weltweit tätiger Konzern achtet Evonik insbesondere die Grundsätze der internationalen Charta der Menschenrechte, die zehn Prinzipien des UN Global Compact, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und das Prinzip der Sozialpartnerschaft. Ungeachtet der Gleichwertigkeit aller Menschenrechte sind für Evonik von besonderer Bedeutung
Evonik ist ein Arbeitgeber, bei dem Gleichberechtigung, Vielfalt sowie ein fairer und respektvoller Umgang miteinander eine wesentliche Rolle spielen, und erwartet deshalb von den Mitarbeitern ein entsprechendes Verhalten bei der Geschäftstätigkeit. Insbesondere haben alle Mitarbeiter die Rechte anderer und landesspezifische sowie kulturelle Unterschiede im geschäftlichen Kontakt zu respektieren. Kein Mitarbeiter, sonstiger bei Evonik Beschäftigter, Stellenbewerber oder Geschäftspartner darf aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, der körperlichen Konstitution, des Aussehens, des Alters, der sexuellen Identität oder sonstiger gesetzlich geschützter Eigenschaften unsachlich behandelt, bevorzugt, benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Jede Form der Belästigung ist untersagt. Evonik toleriert keine Handlungen, die zu Menschenrechtsverletzungen beitragen oder diese unterstützen.
Bei Konflikten im Hinblick auf die in diesem Kapitel genannten Themen können sich die Mitarbeiter an den Vorgesetzten, Corporate Responsibility oder die Personalabteilung wenden.
„Wir behandeln einander
fair und respektvoll.“