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Steuern und Geldwäscheprävention

Steuern und Geldwäsche­prävention

Evonik beachtet alle Vorschriften des Steuerrechts und der Geldwäscheprävention im In- und Ausland.

Bei der Erfüllung der Steuerpflichten ist sich Evonik der eigenen gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Im Rahmen der weltweiten Aktivitäten von Evonik befolgen alle Mitarbeiter daher jederzeit die Regeln des jeweiligen nationalen Steuerrechts. Aufgrund der Vielfalt nationaler Steuervorschriften hat Evonik zur Standardisierung von grenzüberschreitenden Tatbeständen einheitliche interne Regelungen erlassen. Diese haben zwingend Vorrang im Falle weniger strenger nationaler Steuervorschriften. Im Übrigen befolgen alle Mitarbeiter jederzeit die Regeln des jeweiligen nationalen Steuerrechts.

Darüber hinaus hält sich Evonik an die anwendbaren Gesetze zur Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Geldwäsche bedeutet, dass illegal erzielte Einnahmen verschleiert und in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt werden.

Zahlungen von und an Evonik in bar sind – außer in Bagatellfällen – untersagt. Im Übrigen sind Zahlungen so zu gestalten, dass sie mit dem Steuerrecht sowie den Vorschriften der Geldwäsche- und auch der Korruptionsprävention vereinbar sind.

„Wir achten die Regeln des 
 Steuerrechts und 
 zur Geldwäscheprävention.“