Der vorliegende Verhaltenskodex gilt im gesamten Evonik-Konzern, also für
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Folgenden einheitlich und geschlechtsneutral als „Mitarbeiter“ bezeichnet) der Evonik Industries AG,
alle Mitarbeiter der Gesellschaften, an denen die Evonik Industries AG direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Anteile hält oder auf die sie anderweitig einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, und
den Vorstand der Evonik Industries AG sowie alle Organe der unter genannten Gesellschaften, auch wenn im Folgenden einheitlich der Begriff „Mitarbeiter“ verwendet wird.
Bei allen anderen Beteiligungsgesellschaften haben die Geschäftsführer der Evonik-Gesellschaft, die die Beteiligung hält, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten auf die Einhaltung von mit diesem Verhaltenskodex vergleichbaren Anforderungen hinzuwirken.