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Vier-Augen-Prinzip

Vier-Augen-Prinzip

Evonik erwartet von den Mitarbeitern, dass sie kritisch prüfen, ob sie Entscheidungen allein treffen können oder die Einbeziehung weiterer Mitarbeiter angebracht ist.

Es gibt Entscheidungen, die eine erhebliche rechtliche, wirtschaftliche oder tatsächliche Bedeutung haben können. Gerade bei solchen Entscheidungen ist es wichtig, dass Fehlentscheidungen vermieden und Missbrauchsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Deshalb sieht eine Vielzahl von internen Regelungen die Verpflichtung vor, dass an Entscheidungen mindestens zwei zuständige Mitarbeiter beteiligt sein müssen („Vier-Augen-Prinzip“). Aber auch darüber hinaus muss jeder Mitarbeiter unter Berücksichtigung der zuvor genannten Risiken im Einzelfall kritisch prüfen, ob er – entsprechend seinem eigenen Verantwortungsbereich – die Entscheidung allein treffen kann oder das Einbeziehen weiterer Mitarbeiter angebracht ist.

„Wir achten das 
 Vier-Augen-Prinzip.“