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Geltungsbereich

Unser Hinweisgebersystem

Unser Handeln gegenüber Kollegen, Geschäftspartnern, Anteilseignern und der Öffentlichkeit ist von Integrität und Verantwortung geprägt. Evonik toleriert keine Verstöße gegen geltendes Recht oder den Evonik Verhaltenskodex. Evonik ist der Ansicht, dass nur ein Unternehmen, das Gesetze beachtet, im heutigen Geschäftsleben dauerhaft national und international erfolgreich sein kann.


Um Kenntnis von etwaigen Compliance-Verstößen zu erlangen, stellt Evonik internen und externen Hinweisgebern – auf Wunsch auch anonym - verschiedene Meldewege zur Verfügung.

Evonik geht allen Hinweisen auf Verstöße nach und behandelt diese im größtmöglichen Umfang vertraulich. Evonik toleriert keine Benachteiligung von Hinweisgebern, die mögliche oder tatsächliche Verstöße melden – es sei denn, die Hinweise wurden missbräuchlich gegeben.

Mögliche Compliance-Verstöße können über folgende Kommunikationswege gemeldet werden:

  • als Mitarbeiter an den direkten Vorgesetzten oder als externer Dritter an den jeweiligen Geschäftspartner bei Evonik
  • an den Chief Compliance Officer,
  • telefonisch oder per E-Mail an das Team Compliance des Zentralbereichs Recht & Compliance,
  • auf Wunsch anonym über das elektronische Hinweisgebersystem.

Über das elektronische Hinweisgebersystem können Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße weltweit in 20 Sprachen online und auf Wunsch anonym abgegeben werden. Das Hinweisgebersystem wird von einem unabhängigen Betreiber technisch betreut. Die Daten werden auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch Evonik.

Zum elektronischen Hinweisgebersystem gelangen Sie hier:

Hinweisgebersystem